Weiterbildung
Die Künstlersozialkasse (KSK) – Wie sie funktioniert, wann sie für Euch in Frage kommt und wer sie finanziert
Vortrag & FAQ im Rahmen der Fachuntergruppe Kunst und Musik des csnd e. V. und in Kooperation mit der Hochschule für Musik Detmold // Fred JANSSEN
Zeit: 27.04.2023 14:00-16:00 ODER 03.05.2023 09:00-11:00
Ort: online
Kategorie: Praxiswissen
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Sie brauchen damit nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Schwerpunkte heute sind die Grundlagen und Voraussetzungen des KSVG, der Kunstbegriff, der Berufsanfängerstatus, das voraussichtliche Arbeitseinkommen, die Beitragsberechnung, Versicherung trotz Nebenjob, Gestaltungs- bzw. Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung sowie die Künstlersozialabgabe bei privaten Musikschulen oder als Bandleader.
Anmerkung:
Im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit öffnen die beteiligten Career Center Teile ihres Kursangebotes für externe Studierende aus den beteiligten künstlerischen Hochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Studierende der Kunstuniversität Graz als beteiligte künstlerische Hochschule aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die sich für die KSK in Deutschland interessieren.
Fred JANSSEN
ist seit über 35 Jahren Mitarbeiter der Künstlersozialkasse und war in den Bereichen Versichertenrecht, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung tätig.
0€*
*Studierende der KUG
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per E-Mail an csc(at)kug.ac.at
Betreff: Die Künstlersozialkasse (KSK) + Wunschtermin (an beiden Terminen werden dieselben Inhalte vorgestellt)
Den Einladungslink zum Zoom-Meeting erhalten Sie nach eingegangener Anmeldung zugesandt.