Allgemeine Geschäftsbedingungen
teilnahmebedingungen für Weiterbildungsangebote des Career Service Centers der Kunstuniversität Graz
Für die Beziehungen zwischen der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz / Career Service Center (in Folge CSC) und der*dem Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Anmeldung/Bezahlung eines CSC-Kurses (mehrerer CSC-Kurse) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen der Teilnehmerin*des Teilnehmers erkennt das CSC grundsätzlich nicht an - ausgenommen, das CSC hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt.
1. Allgemeine Information zum Weiterbildungsangebot des CSC
Die Weiterbildungsangebote des CSC richten sich in erster Linie an alle Studierenden, Mitbelegenden der Studienrichtungen Elektrotechnik-Toningenieur, Lehramtsstudium, Musikologie und Communication, Media, Sound and Interaction Design - Sound Design sowie an Absolvent*innen (bis fünf Jahre nach dem letzten Studienabschluss) der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. Die Teilnahme steht aber auch den Angehörigen des künstlerisch/wissenschaftlichen Personals und des allgemeinen Universitätspersonals im aufrechten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz sowie externen Personen offen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu CSC-Veranstaltungen muss online (KUGonline oder Anmeldeformular CSC-Website) oder schriftlich per E-Mail an csc(at)kug.ac.at bis zum Ende der Anmeldefrist der jeweiligen Veranstaltung erfolgen und ist verbindlich. Bei Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe der freien Plätze berücksichtigt. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
3. Zuteilung der Plätze
Die Zuteilung der Plätze erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen im CSC. Einzelne Veranstaltungen können weitere Reihungskriterien haben, die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung gesondert ausgewiesen werden. Nach erfolgter Anmeldung und somit Akzeptanz der vorliegenden AGBs erhalten Sie eine Anmeldebestätigung über KUGonline oder per E-Mail.
4. Kursgebühr
Die Kursgebühr ist für jede CSC-Veranstaltung gesondert ausgewiesen. Die Kursgebühr inklusive aller Abgaben und Steuern ist ab Rechnungs-/Zahlscheinerhalt bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto einzuzahlen. Für zahlungspflichtige Teilnehmende gilt der Platz erst nach Zahlungseingang als fixiert. Das Unterbleiben der Einzahlung der Kursgebühr hat den Ausschluss von der Teilnahme zur Folge.
5. Absage einer Veranstaltung
Das CSC behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen zu verschieben. Ist die Teilnahme zum neuen Termin nicht möglich, wird eine allfällige einbezahlte Kursgebühr rückerstattet. Das CSC behält sich außerdem vor, eine Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Fall wird eine allfällig einbezahlte Kursgebühr rückerstattet.
6. Abmeldung/Stornogebühr
Die Stornierung eines Kurses im Falle einer Verhinderung ist grundsätzlich schriftlich unter folgender Adresse durchzuführen: csc(at)kug.ac.at. Stornierungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn sind kostenfrei, eine allfällig eingezahlte Kursgebühr wird umgehend zurückerstattet. Stornierungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn sind kostenfrei, eine allfällig eingezahlte Kursgebühr wird umgehend zurückerstattet. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor Kursbeginn wird die halbe Kursgebühr, bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen trotz aufrechter Anmeldung wird die gesamte Kursgebühr einbehalten bzw. eingefordert. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich um angeordnete Fort- oder Weiterbildungen für Angehörige der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz handelt, die aus dem Instituts- oder Abteilungsbudget finanziert werden. Studierende, Mitbelegende und Absolvent*innen (bis fünf Jahre nach dem letzten Studienabschluss) der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben eine Sperre für weitere CSC-Veranstaltungen im laufenden sowie im darauf folgenden Studienjahr zur Folge haben kann.
7. Teilnahmebestätigung/Leistungsnachweis
Nach Beendigung des Kurses erhalten die Teilnehmenden, wenn gewünscht, eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung dafür ist eine Anwesenheit an mindestens 80 Prozent der Schulungszeit. Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz erhalten für absolvierte Lehrveranstaltungen des CSC ein Lehrveranstaltungszeugnis über KUGonline.
8. Haftung
Das Career Service Center übernimmt keine Haftung für wie auch immer geartete Schäden.
9. Datenschutz
Detaillierte Informationen zum Datenschutz des Career Service Centers der Kunstuniversität Graz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Hinweis für Bedienstete der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz:
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Workshops des Career Service Centers erfolgt grundsätzlich freiwillig und gilt nicht als Arbeitszeit. Dementsprechend kann für die Teilnahme an Kursen, die außerhalb der Normalarbeitszeit stattfinden, keine Mehrarbeit verrechnet werden. Auch der Erwerb von Zeitguthaben in der Gleitzeit ist ausgeschlossen.
Ausnahmen:
1. Teilnahme ausschließlich im dienstlichen Interesse
Der Kursbesuch gilt als Arbeitszeit (und Kursbesuche außerhalb der Normalarbeitszeit gelten somit als angeordnete Mehrarbeit), wenn
a) bei der Kursbeschreibung angegeben ist, dass der Kurs während der Arbeitszeit besucht werden kann und
b) die Teilnahme von der Dienstvorgesetzten*vom Dienstvorgesetzten angeordnet wurde.
In diesem Fall sind auch die Kurs- bzw. Stornogebühren aus dem Instituts- bzw. Abteilungsbudget zu tragen.
2. Teilnahme teilweise im dienstlichen und im privaten Interesse:
Der Kursbesuch innerhalb der Normalarbeitszeit gilt als Arbeitszeit, wenn
a) die Teilnahme während der Normalarbeitszeit von der Dienstvorgesetzten*vom Dienstvorgesetzten genehmigt wurde und
b) für eine allfällige Teilnahme außerhalb der Normalarbeitszeit mit der*dem Bediensteten eine Vereinbarung zustande kam, dass diese aufgrund des Privatinteresses nicht als Arbeitszeit zu gelten habe.
Hinsichtlich der Tragung der Kurs- bzw. Stornogebühren (aus dem Instituts- bzw. Abteilungsbudget und/oder von der*vom Bediensteten selbst) ist ebenfalls eine Vereinbarung zu treffen.
Stand: 09.02.2022